Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,6266
BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77 (https://dejure.org/1977,6266)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1977 - 1 StR 324/77 (https://dejure.org/1977,6266)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77 (https://dejure.org/1977,6266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,6266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Günstige Sozialprognose und besondere Gesamtumstände als Voraussetzung einer Bewährungsstrafe - Uneigennützigkeit als tatbezogener und persönlichkeitsbezogener Umstand im Hinblick auf eine Bewährungsstrafe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 mit Nachw.) entwickelten Grundsätze hat das Landgericht möglicherweise nicht in ausreichendem Maße beachtet.

    Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen allerdings keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; vgl. auch BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).

    Wenn auch die Anwendung der Vorschrift nicht auf einmaliges Versagen beschränkt ist (BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75), so hätte die Strafkammer doch in Betracht ziehen müssen, daß der Angeklagte vom Frühjahr 1973 bis zum Frühjahr 1975 viermal Prüfungsaufgaben an eine große Anzahl von Schülern überließ, also innerhalb eines langen Zeitraums gesetzwidrig handelte.

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen allerdings keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; vgl. auch BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).

    Hierfür sind nur Geldstrafen verhängt worden, das Fehlen besonderer Tatumstände steht insoweit also der Strafaussetzung nicht entgegen (BGHSt 25, 142, 143).

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen allerdings keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; vgl. auch BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).

    Wenn auch die Anwendung der Vorschrift nicht auf einmaliges Versagen beschränkt ist (BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75), so hätte die Strafkammer doch in Betracht ziehen müssen, daß der Angeklagte vom Frühjahr 1973 bis zum Frühjahr 1975 viermal Prüfungsaufgaben an eine große Anzahl von Schülern überließ, also innerhalb eines langen Zeitraums gesetzwidrig handelte.

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 mit Nachw.) entwickelten Grundsätze hat das Landgericht möglicherweise nicht in ausreichendem Maße beachtet.

    Eine solche ist an sich nicht notwendige Voraussetzung für eine Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGH NJW 1977, 639 Nr. 12).

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 mit Nachw.) entwickelten Grundsätze hat das Landgericht möglicherweise nicht in ausreichendem Maße beachtet.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Im Fall der Bejahung ist erneut darüber zu entscheiden, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Im Fall der Bejahung ist erneut darüber zu entscheiden, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69).
  • OLG Köln, 10.01.1967 - Ss 742/66
    Auszug aus BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77
    Der - vom Revisionsgericht nicht nachprüfbare - Hinweis auf den Eindruck in der Hauptverhandlung kann allein die Annahme eines besonderen Umstandes in der Persönlichkeit des Angeklagten nicht rechtfertigen (vgl. OLG Köln MDR 1967, 416 Nr. 82).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    § 21 Abs. 2 JGG ist aber ebenso wie § 56 Abs. 2 StGB nicht nur bei einmaligem Versagen anwendbar (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 - und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

    Es müssen die einzelnen von der Gesamtstrafe erfaßten Taten in Betracht gezogen werden; nur solche Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 und vom 23. August 1977 - 1 StR 324/77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht